ab dem 24.11.2021 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Diese hat auch Einfluss auf das schuliche Leben.
Bitte lesen Sie dazu hier den Brief von Kultusminister Tonne.
Hier eine Auflistung der wichtigsten Punkte:
In allen Jahrgängen muss ab sofort wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz getragen werden.
Für das gesamte Schul- und Kitapersonal gilt entsprechend des Bundesinfektionsschutzgesetzes 3G am Arbeitsplatz – wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich an zwei Tagen der Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen und an drei Tagen einen Testnachweis aus einem Testzentrum vorlegen.
Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, bleibt es bei drei wöchentlichen Testungen zu Hause.
Gibt es in einer Klasse einen positiven Selbsttest, müssen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse an den folgenden fünf Tagen täglich einen Selbsttest durchführen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Elternsprechtage und Elternabende sollen, möglichst digital stattfinden, andernfalls gilt die 2Gplus-Regel – das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene daran teilnehmen können und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen müssen.
Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen dürfen nur schulintern stattfinden – ohne Eltern und Verwandte.
Klassenfahrten mit Übernachtungen sind bis zum Ende des Schulhalbjahres verboten. Exkursionen und Tagesausflüge sind weiterhin erlaubt.