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Exit-Plan

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Wichtiges zum Start ins 2. Halbjahr

  • Im Februar müssen sich alle SchülerInnen weiterhin täglich testen.
  • Auch geimpfte und genesene SchülerInnen unterliegen
    der Testpflicht, nur „Geboosterte“ sind davon ausgenommen.
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Wichtiges bis zum Halbjahresende

  • Bis zum Ende des ersten Halbjahres müssen sich die Kinder täglich testen.
  • Alle SchülerInnen müssen eine medizinische Maske tragen, Stoffmasken sind nicht mehr ausreichend.
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Corona: Wichtiges vor und nach den Weihnachtsferien

Vor den Weihnachtsferien:

  • Die Präsenzpflicht ist vom 20. – 22.12.2021 ausgesetzt und kann für jeden Schüler formlos beantragt werden.
  • Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den
    kompletten Zeitraum.
  • Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist dann zu Hause
    selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt.
  • An diesen drei Tagen werden keine Klassenarbeiten geschrieben.

Nach den Weihnachtsferien:

  • In der ersten Woche wird wieder täglich getestet, anschließend drei mal pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag).
  • Alle SchülerInnen müssen eine medizinische Maske tragen, Stoffmasken sind nicht mehr ausreichend.
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Wie verhalte ich mich bei einem positiven Selbsttest?

Wenn ihr Kind einen positiven Selbsttest hat, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

  • Ihr Kind bleibt zu Hause und kommt auf keinen Fall in die Schule.
  • Sie informieren die Schule über den positiven Selbsttest.
  • Sie rufen beim Gesundheitsamt an (04431 85510) und informieren dieses über den positiven Schnelltest.
  • Ihr Kind muss einen PCR-Test machen und bis zum Ergebnis zu Hause bleiben.
  • Je nach Testergebnis muss Ihr Kind in Quarantäne. Darüber wird Sie das Gesundheitsamt informieren.
  • Das Gesundheitsamt klärt ab, wer als Kontaktperson gilt.
  • Bitte informieren Sie auch die Schule über das Ergebnis des PCR-Tests.
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Neue Coronaverordnung

23.11.2021

Liebe Eltern,

ab dem 24.11.2021 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Diese hat auch Einfluss auf das schuliche Leben.

Bitte lesen Sie dazu hier den Brief von Kultusminister Tonne.

Hier eine Auflistung der wichtigsten Punkte:

  • In allen Jahrgängen  muss ab sofort wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz getragen werden.
  • Für das gesamte Schul- und Kitapersonal gilt entsprechend des Bundesinfektionsschutzgesetzes 3G am Arbeitsplatz – wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich an zwei Tagen der Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen und an drei Tagen einen Testnachweis aus einem Testzentrum vorlegen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, bleibt es bei drei
    wöchentlichen Testungen zu Hause.
  • Gibt es in einer Klasse einen positiven Selbsttest, müssen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse an den folgenden fünf Tagen täglich einen Selbsttest durchführen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
  • Elternsprechtage und Elternabende sollen, möglichst digital stattfinden, andernfalls gilt die 2Gplus-Regel – das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene daran teilnehmen können und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen müssen.
  • Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen dürfen nur schulintern stattfinden – ohne Eltern und Verwandte.
  • Klassenfahrten mit Übernachtungen sind bis zum Ende des Schulhalbjahres verboten. Exkursionen und Tagesausflüge sind weiterhin erlaubt.